Auto beschädigt?
Wir finden Ihren
Gutachter.
Nach einem unverschuldeten Unfall vermitteln wir Ihnen einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen. Die Vermittlung ist für Sie kostenlos*, wir rufen Sie innerhalb von 30 Minuten zurück.

* Die Vermittlung kostet Sie nichts. Die Kosten des Gutachtens trägt bei einem unverschuldeten Unfall in der Regel die Versicherung des Verursachers. Bei Eigenverschulden oder einem Kaskoschaden vermitteln wir nicht.
So kommen Sie zu Ihrem Gutachter.
Schaden schildern
Kurzes Online-Formular, in rund zwei Minuten ausgefüllt.
Gutachter vermittelt
Wir vermitteln einen unabhängigen Sachverständigen aus unserem Netzwerk in Ihrer Nähe.
Vor-Ort-Termin
Begutachtung bei Ihnen vor Ort oder in der Werkstatt Ihrer Wahl.
Was in Ihrem Gutachten steht.
Ein Gutachten hält mehr fest als die Reparaturkosten. Genau diese Positionen entscheiden darüber, was am Ende ersetzt wird.
- Reparaturkosten
- Vollständige Kalkulation inklusive Ersatzteilen, Lack und Arbeitszeit.
- Wertminderung
- Ob Ihr Auto trotz fachgerechter Reparatur beim Verkauf weniger wert ist. Wird bei einem reinen Kostenvoranschlag fast immer übersehen.
- Wiederbeschaffungswert & Restwert
- Die zwei Zahlen, die beim Totalschaden über die Höhe der Auszahlung entscheiden.
- Ausfalldauer
- Wie lange Ihr Fahrzeug nicht nutzbar ist. Das ist die Grundlage für den Nutzungsausfall.
- Verdeckte Schäden
- Was von außen niemand sieht: Fahrwerk, Achsen, Sensoren und Steuergeräte.
Gutachten oder Kostenvoranschlag?
Nach einem Unfall bietet die Werkstatt oft zuerst einen Kostenvoranschlag an. Der kalkuliert die Reparatur, und für einen echten Bagatellschaden reicht das. Bei allem darüber fehlen die Positionen, um die es in der Abrechnung eigentlich geht.
| Was festgestellt wird | Kostenvoranschlag | Gutachten |
|---|---|---|
| Reparaturkosten | enthalten | enthalten |
| WertminderungDer Marktabschlag, weil das Auto Unfallwagen ist | nicht enthalten | enthalten |
| Wiederbeschaffungswert und RestwertEntscheidet beim Totalschaden über die Auszahlung | nicht enthalten | enthalten |
| AusfalldauerGrundlage für Nutzungsausfall oder Mietwagen | nicht enthalten | enthalten |
| Verdeckte SchädenFahrwerk, Achsen, Sensoren, Steuergeräte | nicht enthalten | enthalten |
| Dokumentation des Zustands nach dem UnfallFotos und Befund, die später niemand nachholen kann | nicht enthalten | enthalten |
Ein Kostenvoranschlag ist nicht falsch, er beantwortet nur eine andere Frage: was die Reparatur kostet, nicht welcher Schaden entstanden ist. Wann ein Gutachten nötig ist.
Gutachter anfragenWas das für Sie kostet.
Kostenlos
Für Sie entstehen durch die Vermittlung keine Kosten, unabhängig davon, ob am Ende ein Termin zustande kommt.
Zahlt die Gegenseite
Bei einem unverschuldeten Unfall gehören die erforderlichen Gutachterkosten in der Regel zum Schaden und werden von der Haftpflichtversicherung des Verursachers getragen.
Nach Schadenhöhe
Sachverständige rechnen üblicherweise nach der Höhe des festgestellten Schadens ab, nicht nach Stunden. Den Rahmen nennt Ihnen der Sachverständige vor dem Termin.
Wo das nicht gilt
- Sie haben den Unfall verursacht. Dann trägt die Gutachterkosten normalerweise der Halter selbst. Wir vermitteln ausschließlich für unverschuldete Unfälle.
- Der Schaden läuft über Ihre Kasko. Bei Hagel, Sturm, Wild oder Diebstahl regelt Ihre eigene Versicherung, wie der Schaden festgestellt wird.
- Es ist ein Bagatellschaden. Bei einem sehr geringen Schaden kann ein Kostenvoranschlag genügen. Wo die Grenze liegt, lässt sich erst am Fahrzeug sagen.
- Die Haftung ist noch offen. Dann steht die Kostenübernahme noch nicht fest. Wir sprechen das im Rückruf mit Ihnen durch, bevor ein Termin vereinbart wird.
Wir vermitteln Sachverständige und nehmen keine rechtliche Beurteilung Ihres Falls vor. Ausführlich im Ratgeber: Wer zahlt den Gutachter.
Für welches Fahrzeug wir vermitteln.
Die meisten Anfragen betreffen ganz normale Alltagsautos. Auf Anfrage vermitteln wir auch für drei weitere Fahrzeugarten.
PKW
Vom Kleinwagen bis zum Kombi, alle gängigen Marken.
Wohnwagen
Aufbau, Deichsel und Achse.
Wohnmobil
Fahrgestell und Technik.
Motorrad
Sturzschäden und Zubehör.
Allein oder mit SchadenCheck24.
- Gutachter selbst suchen und Termine koordinieren
- Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren
- Wertminderung wird oft übersehen
- Rückruf innerhalb von 30 Minuten, wir übernehmen die Suche
- Unabhängiger Gutachter passend zu Auto und Region
- Wertminderung wird mitgeprüft
Aus dem Ratgeber.
Ein paar Begriffe entscheiden darüber, was am Ende ersetzt wird. Hier stehen sie sachlich erklärt.
FahrzeugwertDie 130-Prozent-Regel: reparieren, obwohl es ein Totalschaden ist
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Gutachten & AblaufUnabhängiger Gutachter oder Gutachter der Versicherung?
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Häufige Fragen
Was kostet mich die Vermittlung?+
Die Vermittlung ist für Sie kostenlos. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt in der Regel die Versicherung des Verursachers die Kosten des Gutachtens.
Muss ich den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren?+
Nein. Sie haben freie Gutachterwahl und können einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen. Genau dabei helfen wir Ihnen.
Wie schnell geht es los?+
Wir rufen Sie innerhalb von 30 Minuten zurück. Den Termin für die Begutachtung stimmen wir dann direkt mit Ihnen und dem Sachverständigen ab.
Gilt das auch bei einem selbst verschuldeten Unfall oder einem Kaskoschaden?+
Nein. Wir vermitteln für unverschuldete Unfälle. Bei Eigenverschulden oder einem Kaskoschaden, etwa Hagel oder Wildschaden, können wir die Vermittlung nicht anbieten.
Gilt das auch für Wohnwagen oder Motorräder?+
Unser Schwerpunkt liegt auf dem PKW, wir vermitteln auf Anfrage aber auch Sachverständige für Wohnwagen, Wohnmobile und Motorräder.
Wer steht hinter SchadenCheck24?+
SchadenCheck24 ist ein Angebot der Legal-Navi GmbH, die seit 2020 Unfallschäden abwickelt.
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