Wer zahlt den Gutachter nach einem unverschuldeten Unfall?
Kosten & Versicherung · 2 Min. Lesezeit · Stand 10. September 2026
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt in der Regel die Versicherung des Verursachers die Kosten für ein unabhängiges Gutachten. Was das bedeutet und wo die Grenzen liegen.

Nach einem Unfall steht schnell die Frage im Raum, wer für ein Gutachten aufkommt. Die kurze Antwort: Waren Sie nicht schuld, trägt die Kosten in der Regel die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers, weil sie zum Schaden gehören, der Ihnen entstanden ist.
Sie dürfen den Gutachter selbst auswählen
Die Versicherung des Verursachers schickt häufig zügig einen eigenen Sachverständigen oder verweist auf einen Partnerbetrieb. Darauf müssen Sie sich nicht einlassen. Als Geschädigter haben Sie grundsätzlich die freie Wahl, wen Sie mit der Feststellung des Schadens beauftragen.
Der Unterschied ist praktisch bedeutsam, denn ein Gutachter, den die gegnerische Versicherung beauftragt, arbeitet in deren Auftrag. Ein unabhängiger Sachverständiger stellt den Schaden fest, ohne dass eine Versicherung sein Auftraggeber ist.
Wo die Kostenübernahme nicht gilt
Die Regel greift nur beim unverschuldeten Unfall, also wenn ein anderer haftet. Nicht umfasst sind insbesondere:
- Unfälle, die Sie selbst verursacht haben
- Schäden, die über die eigene Kaskoversicherung laufen, etwa Hagel, Sturm oder Wildunfälle
- Fälle ohne Verursacher, zum Beispiel ein Steinschlag auf der Autobahn
Bei sehr geringen Schäden kann es außerdem sein, dass ein Kostenvoranschlag der Werkstatt als Nachweis ausreicht und ein vollständiges Gutachten nicht erforderlich ist. Wie die Grenze im Einzelfall verläuft, hängt vom konkreten Schaden ab, siehe Wann brauche ich einen Gutachter.
Was in einem Gutachten steht
Ein Gutachten hält mehr fest als die reinen Reparaturkosten. Üblich sind Angaben zum Umfang der Beschädigung, zu Reparaturdauer, Wiederbeschaffungswert und Restwert sowie zu einer möglichen Wertminderung des Fahrzeugs. Gerade die Wertminderung wird bei einem schnellen Kostenvoranschlag leicht übersehen. Mehr dazu in Wertminderung nach einem Unfall.
Wie SchadenCheck24 dabei hilft
Sie schildern uns kurz Ihren Fall über das Formular. Wir rufen Sie innerhalb von 30 Minuten zurück und übernehmen die Suche nach einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen in Ihrer Region. Die Vermittlung ist für Sie kostenlos.
Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Prüfung Ihres Einzelfalls.
Häufige Fragen dazu
Muss ich den Gutachter vorstrecken?+
Bei alleiniger Haftung der Gegenseite rechnen viele Sachverständige direkt mit der Versicherung des Verursachers ab. Ob das im Einzelfall möglich ist, klärt der Sachverständige vor dem Termin mit Ihnen.
Was passiert, wenn die Haftung noch offen ist?+
Dann steht die Kostentragung noch nicht fest. Genau deshalb fragen wir die Schuldfrage im Formular ab und sprechen sie im Rückruf durch, bevor ein Termin vereinbart wird.
Und bei Teilschuld?+
Bei einer Haftungsquote werden die Kosten in der Regel entsprechend anteilig ersetzt. Die Quote ergibt sich aus der Regulierung, nicht aus dem Gutachten.