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Nutzungsausfall: was der Gutachter dafür feststellt

Kosten & Versicherung · 2 Min. Lesezeit · Stand 10. September 2026

Für die Zeit ohne Fahrzeug kommt statt eines Mietwagens oft eine Entschädigung in Betracht. Die Grundlage dafür ist die Ausfalldauer, und die steht im Gutachten.

Nutzungsausfall: was der Gutachter dafür feststellt
Symbolbild, mit KI erstellt

Solange das Auto in der Werkstatt steht oder ein Ersatzfahrzeug fehlt, entsteht ein Nachteil, der nichts mit Blech zu tun hat: Man kann das Fahrzeug nicht nutzen. Nach einem unverschuldeten Unfall kommt dafür entweder ein Mietwagen oder eine Entschädigung in Betracht, die als Nutzungsausfall bezeichnet wird.

Was der Sachverständige dazu beiträgt

Ein häufiges Missverständnis: Der Gutachter berechnet nicht den Nutzungsausfall. Er stellt die Ausfalldauer fest, und die ist die Grundlage der Berechnung.

  • Wird repariert, ist das die erforderliche Reparaturdauer in Arbeitstagen.
  • Wird das Fahrzeug ersetzt, ist es die Wiederbeschaffungsdauer, also die Zeit, die die Beschaffung eines gleichwertigen Fahrzeugs realistisch braucht.

Zusätzlich ordnet der Sachverständige das Fahrzeug üblicherweise einer Fahrzeuggruppe zu. Für die Höhe der Entschädigung je Tag existieren etablierte Tabellenwerke, die nach solchen Gruppen gestaffelt sind. Bei älteren Fahrzeugen mit hoher Laufleistung ist eine Einordnung in eine niedrigere Gruppe üblich, weil der Nutzungswert geringer ist.

Ohne Gutachten fehlt die Grundlage

Ein Kostenvoranschlag der Werkstatt nennt Reparaturkosten. Eine belastbare Angabe zur erforderlichen Ausfalldauer gehört nicht dazu. Fehlt sie, gibt es für die Zeit ohne Fahrzeug keine Grundlage, die man vorlegen könnte. Deshalb ist das eine der Positionen, die zusammen mit der Wertminderung am häufigsten unter den Tisch fällt, siehe auch Wann brauche ich einen Gutachter.

Zwei Voraussetzungen, die man leicht übersieht

Nutzungswille und Nutzungsmöglichkeit. Entschädigt wird der entgangene Gebrauch. Wer im Urlaub war, im Krankenhaus lag oder in der Zeit ohnehin ein zweites Fahrzeug genutzt hat, hat das Fahrzeug nicht vermisst. Diese Zeiträume werden regelmäßig nicht berücksichtigt.

Zügiges Handeln. Die Dauer wird danach bemessen, was erforderlich ist. Wer die Reparatur oder die Ersatzbeschaffung ohne Grund hinauszögert, verlängert damit nicht die erstattungsfähige Zeit.

Wenn gekürzt wird

Die Ausfalldauer und die Fahrzeuggruppe sind typische Positionen, die im Prüfbericht der Versicherung nach unten korrigiert werden. Ein Sachverständiger, der die Dauer im Gutachten begründet hat, kann dazu fachlich Stellung nehmen.

Wie SchadenCheck24 hilft

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Dieser Beitrag enthält allgemeine Informationen zu einem typischen Ablauf und ersetzt keine Prüfung Ihres Einzelfalls.

Häufige Fragen dazu

Mietwagen oder Nutzungsausfall, was ist besser?+

Das hängt davon ab, ob Sie in der Zeit tatsächlich ein Fahrzeug brauchen. Beides zugleich gibt es nicht. Wer ohnehin kaum fährt, wählt häufig die Entschädigung, wer täglich unterwegs ist, den Mietwagen.

Bekomme ich Nutzungsausfall auch bei einem Totalschaden?+

In dieser Konstellation wird nicht die Reparaturdauer angesetzt, sondern die Zeit, die die Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs braucht. Der Sachverständige hält diese Wiederbeschaffungsdauer im Gutachten fest.

Zählt die Zeit, in der ich auf einen Termin warte?+

Maßgeblich ist die für die Reparatur oder Wiederbeschaffung erforderliche Dauer, nicht jede Wartezeit. Verzögerungen, die man selbst zu vertreten hat, zählen in der Regel nicht mit.

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